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Gesundheitsausschuss: Öffentliches Expert:innen-Hearing XXVII. Gesetzgebungsperiode | Aufzeichnung vom 15.02.2023

Statement. DDr. Cristian Fiala ab min 2.55

https://www.parlament.gv.at/aktuelles/mediathek/XXVII/VER/149

Und hier noch die Fotos der Anhörung

https://www.parlament.gv.at/erleben/veranstaltungen/1121790/galerie

Für unser Volksbegehren gibt es nun eine Eintragungsfrist, 19. September bis 26. September 2022:

Da wir bereits über 100.000 Unterschriften haben, ist sicher, dass es im Parlament diskutiert wird.

https://www.bmi.gv.at/411/Volksbegehren_der_XX_Gesetzgebungsperiode/Wiedergutmachung_der_COVID-19-Massnahmen/start.aspx

ICI-Volksbegehren für Wiedergutmachung der Covid-Maßnahmen nimmt erste Hürde

Genug Unterschriften für Eintragungsverfahren - Nächstes Ziel: 100.000 Unterschriften für parlamentarische Behandlung

Wien (OTS) - ICI - die Initiative für evidenzbasierte Corona Informationen - teilt mit, dass der erste Meilenstein erreicht und die nötigen Unterstützungserklärungen für ein Eintragungsverfahren bereits deutlich überschritten sind. Erst wenn die für eine Vorlage im Parlament notwendigen 100.000 Unterschriften gesammelt sind will die ICI den Antrag für das Eintragungsverfahren stellen. Danach muss vom BMI eine Eintragungswoche fixiert werden.

Das Volksbegehren kann und soll bis zur offiziellen Eintragungswoche von möglichst vielen Menschen unterschrieben werden. Entweder in einer Gemeinde (in jedem Gemeindeamt möglich) oder online (mit Handysignatur oder Bürgerkarte) hier

Weiter zur Presseaussendung:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201014_OTS0160/ici-volksbegehren-fuer-wiedergutmachung-der-covid-massnahmen-nimmt-erste-huerde

Volksbegehren „Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen“

Die vielen willkürlichen Vorschriften der Regierung haben massive menschliche, soziale und wirtschaftliche Schäden verursacht. Durch verfassungsgesetzliche Maßnahmen sollen alle Covid-19-Gesetze zurückgenommen, entsprechende Strafen aufgehoben, bezahlte Strafen refundiert und Schadenersatz nach dem bisherigen Epidemie-Gesetz anerkannt werden. Daten müssen privat bleiben, der Verfassungsgerichtshof soll Eilentscheidungen treffen und Amtshaftung auch bei verfassungswidrigen Gesetzen möglich sein

Das Volksbegehren ist offiziell genehmigt und Sie können eine Unterstützungserklärung dafür abgeben: https://www.bmi.gv.at/411/ 

Entweder in einer Gemeinde (in jedem Gemeindeamt möglich), als auch online (mit Handysignatur oder Bürgerkarte) unter:

https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger

Alle Unterschriften im Rahmen der Unterstützung zählen bereits für das Volksbegehren. Sobald eine genügend große Zahl an Unterschriften vorliegt, werden wir die sog. Einleitung beantragen. Dann liegt das Volksbegehren nochmals zwei Wochen zur Unterschrift auf. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt 100.000 Unterschriften vorliegen, wird das Thema im Parlament behandelt.

Begründung für das Volksbegehren

Angesichts der zahlreichen durch den Staat willkürlich angeordneten Einschränkungen und der dadurch entstandenen massiven Schäden für viele Menschen sowie auch für die Gesellschaft und Wirtschaft möge der Bundesgesetzgeber folgende Änderungen vornehmen:  

  1. Gesetzesrücknahme: Rücknahme aller in diesem Jahr beschlossenen Gesetze im Zusammenhang mit Corona (sog. Covid-19-Maßnahmen) einschließlich der Änderungen des bisherigen Epidemie-Gesetzes.
  2. Schadenersatzansprüche: Schadenersatzansprüche nach dem bisherigen Epidemie-Gesetz müssen durchsetzbare gesetzliche Ansprüche sein und keine Bittgesuche. Ein Rechtsschutz, somit ein Instanzenzug muss gegeben sein.
  3. Verwaltungsstrafen: Verwaltungsstrafen nach den sog. Covid-19-Maßnahmengesetzen bzw. Erlässen sind außer Vollzug zu setzen. Alle diesbezüglichen Verwaltungsstrafverfahren sind unverzüglich einzustellen. Bezahlte Strafen sind zu refundieren.
  4. Transparenz: Sämtliche ExpertInnen und deren Gutachten, welche im Rahmen der Covid-19-Epidemie von der Regierung beauftragt wurden, sind zu veröffentlichen. Es muss dargestellt werden und klar ersichtlich sein, welche Maßnahmen aufgrund politischer Überlegungen getroffen wurden und welche auf einer wissenschaftlichen Basis beruhen.
  5. Hilfsgelder: Die Auszahlung von Hilfsgeldern im Rahmen der Covid-19-Maßnahmen hat nur aufgrund einer entsprechenden detaillierten gesetzlichen Basis zu erfolgen.
  6. Datenschutz: Medizinische Daten, u.a. der Immunitätsstatus einer Person, müssen unter allen Umständen privat bleiben. Berechtigungen, z.B. für Veranstaltungen, Reisefreiheit und Befugnisse dürfen keinesfalls von der Immunität einer Person abhängig gemacht werden.
  7. Verfassungsgerichtshof-Reform: Einrichtung einer Senatsstruktur, da derzeit der VfGH nur im Plenum im Rahmen von 4 Sessionen jährlich entscheidet. Ferner muss die Möglichkeit von Eilentscheidungen des Verfassungsgerichtshofes gegeben sein.
  8. Amtshaftungsrechts-Novellierung: Bei verfassungswidrigen Gesetzen soll eine Amtshaftung möglich sein, auch wenn dieses Gesetz rechtmäßig vollzogen wurde. Derzeit besteht keine Möglichkeit, nach Aufhebung eines verfassungswidrigen Gesetzes Amtshaftungsansprüche aufgrund eines rechtmäßigen Vollzuges von solchen Gesetzen geltend zu machen.